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 Weinmann Radsport GmbH
 Hauptstraße 80
 70771 Leinfelden-Echterdingen
 Telefon: +49 7 11 / 79 27 67
 Telefax: +49 7 11 / 79 79 949
 E-Mail: info@radsport-weinmann.de
 Internet: www.radsport-weinmann.de

 Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Mathias Weinmann
 Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
 Registernummer: HRB 223742

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE147667740

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 Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Geschäfts- bedingungen:

 I. Vertragsabschluß
 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden, Der Kaufvertrag ist
 abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten
 Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt
 ist, Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich
 nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
 2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden
 und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen.

 II. Preise
 Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis),
 Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

 III. Zahlung/Zahlungsverzug
 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes -
 spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige - und Aushändigung der
 Rechnung zur Zahlung fällig.
 2. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer nach Setzung einer
 angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung
 verlangen.
 3. Verzugszinsen werden mit 5% über dem "Basiszinssatz" berechnet zuzüglich der gesetzlichen   Umsatzsteuer.

 IV. Lieferung und Lieferungsverzug
 1. Die Lieferungstermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sie sind
 schriftlich anzugeben, Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist
 erforderlichenfalls ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.
 2. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den
 Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, Mit dieser Mahnung
 kommt der Verkäufer in Verzug.
 3. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, erhebliche
 Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluß sind, Streik, Aussperrung,
 etc., tritt Lieferverzug nicht ein.
 4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
 Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
 sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer
 zumutbar sind.

 V. Abnahme
 1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige
 den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser
 Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
 2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der
 Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14
 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
 verlangen.
 3. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem
 Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden,
 dieses gilt nicht, soweit den Käufer kein Verschulden trifft.

 VI. Eigentumsvorbehaft
 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des
 Kaufgegenstandes gemäss den gesetzlichen Regeln vor.
 2. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache herausverlangen, sofern er
 vom Vertrag zurückgetreten ist.

 VII. Gewährleistung Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik
 des Typs des Kaufgegestandes entsprechende Fehlerfreiheit für eine Zeit von zwei Jahren ab
 Auslieferung. Bei gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung des Verkäufers auf
 ein Jahr begrenzt. Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und
 Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsverpflichtungen
 bestehen nicht. wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht,
 dass der Kaufgegenstand unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht (z.B. bei
 Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers
 in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die zu dem gerügten Mangel geführt
 haben oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des
 Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.

 VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen
 sowie für sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des
 Käufers, Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
 -rechtlichen Sondervermögens, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher
 Gerichtsstand.